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BGH Beschluss v. - I ZB 118/15

Gesetze: § 890 Abs 1 ZPO, § 40 Abs 2 S 1 StGB

Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Erzwingung von Unterlassungen

Leitsatz

Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:081216BIZB118.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 9 Nr. 8
NJW-RR 2017 S. 382 Nr. 6
WM 2017 S. 236 Nr. 5
XAAAG-36029

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