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BSG Urteil v. - B 4 AS 60/15 R

Gesetze: § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2, § 7 Abs 3a SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 1567 Abs 1 BGB, § 20 SGB 10, § 21 SGB 10, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1a SGB 2, § 328 Abs 1 SGB 3, § 328 Abs 2 SGB 3, § 24 Abs 1 SGB 10

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - behauptete Trennung der nichtehelichen Lebenspartner - keine Heranziehung der familienrechtlichen Regelungen zum Getrenntleben von Ehegatten - Zulässigkeit der Anfechtungsklage zur Erlangung einer endgültigen Bewilligung - Anhörungspflicht

Leitsatz

Für die richterliche Gesamtwürdigung über das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II in Form einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Getrenntleben von Eheleuten nicht heranzuziehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:121016UB4AS6015R0

Fundstelle(n):
PAAAG-36088

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