Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - behauptete Trennung der nichtehelichen Lebenspartner - keine Heranziehung der familienrechtlichen Regelungen zum Getrenntleben von Ehegatten - Zulässigkeit der Anfechtungsklage zur Erlangung einer endgültigen Bewilligung - Anhörungspflicht
Leitsatz
Für die richterliche Gesamtwürdigung über das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II in Form einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Getrenntleben von Eheleuten nicht heranzuziehen.