Gesetze: § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2, § 12 Abs 3 S 2 SGB 2, § 39 WoBauG 2, § 82 Abs 3 S 2 WoBauG 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Verminderung der Bewohnerzahl nach dem erstmaligen Bezug durch Auszug der erwachsenen Kinder - Überschreitung der Wohnflächengrenze - Zeitpunkt der Beurteilung - Verwertbarkeit
Leitsatz
Die Angemessenheit der Wohnfläche eines selbstgenutzten Hauses ist auch dann nach der Anzahl der Personen zu bestimmen, die es zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bewohnen, wenn bei Erbauung oder Bezug des Hauses wegen einer größeren Bewohnerzahl und der damit verbundenen höheren Wohnflächengrenze noch von einer Angemessenheit auszugehen war.