Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 1 A 5/15

Gesetze: Art 9 Abs 2 GG, § 10 VereinsG, § 11 VereinsG, § 12 VereinsG, § 14 VereinsG, § 15 VereinsG, § 18 VereinsG, § 18 S 1 VereinsG, § 2 VereinsG, § 2 Abs 1 VereinsG, § 3 VereinsG, § 3 Abs 1 VereinsG, § 8 VereinsG, § 9 VereinsG, § 108 Abs 1 VwGO

Verbot des ausländischen Vereins "Satudarah Maluku MC" wegen Strafgesetzwidrigkeit; Voraussetzungen und Prüfungsumfang, wenn einzelne Personen eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung im eigenen Namen anfechten

Leitsatz

Einzelne Personen können eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung im eigenen Namen nur dann anfechten, wenn die Verbotsverfügung zu ihren Händen ergangen ist und sie in materieller Hinsicht geltend machen, sie bildeten keinen Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG. Trifft dieser Einwand zu, ist die Verfügung aufzuheben; ansonsten ist die Klage abzuweisen, ohne dass das Vorliegen von Verbotsgründen nach § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG zu prüfen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:041116U1A5.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 8
OAAAG-36097

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank