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BSG Urteil v. - B 11 AL 6/15 R

Gesetze: § 2 Abs 2 AÜG, § 3 Abs 1 Nr 3 S 3 AÜG vom

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer Auflage - tarifungebundener Leiharbeitgeber - Mischunternehmen - Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz - Anwendung einer tarifvertraglichen Regelung aus der Zeitarbeitsbranche - Geltungsbereich - Überwiegensprinzip - Industrieverbandsprinzip

Leitsatz

Die Bundesagentur für Arbeit darf einem Mischunternehmen ohne überwiegende Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge der Zeitarbeit nicht in einer Auflage untersagen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:121016UB11AL615R0

Fundstelle(n):
UAAAG-36296

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