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BSG Urteil v. - B 4 AS 38/15 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 7 SGB 2, § 3 Abs 2 AlgIIV 2008, § 3 Abs 4 AlgIIV 2008, § 21 Abs 6 SGB 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - Absetzung laufender Unterhaltszahlungen - keine Absetzbarkeit von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände - kein Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - keine Absetzung von Rücklagen bzw Ansparungen für zukünftige Ausgaben

Tatbestand

Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in dem Zeitraum vom 1.10.2012 bis zum 31.3.2013.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:121016UB4AS3815R0

Fundstelle(n):
VAAAG-36303

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