Wettbewerbsverstoß: Unionsrechtliche Verpflichtung des Internethändlers zur Kennzeichnung der angebotenen Haushaltselektrogeräte als Marktverhaltensregelung - Energieverbrauchskennzeichnung im Internet
Leitsatz
Energieverbrauchskennzeichnung im Internet
Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, 1060/2010 und 1061/2010 und des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2002/40/EG sowie - nunmehr - des Art. 4 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.