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BSG Urteil v. - B 2 U 12/15 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - betriebliche Verbundenheit - Programmgestaltung - Teilnahme externer Personen und Familienangehöriger - Gesamtschau - sportliche Veranstaltung - Fußballturnier - Freizeit - Unterhaltung - Erholung

Leitsatz

Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung scheidet nach einer notwendigen Gesamtbetrachtung aller tatsächlichen Umstände jedenfalls dann aus, wenn die Veranstaltung von vornherein auch nicht dem Unternehmen angehörenden Personen (hier: Familienangehörige und Bekannte) offensteht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:151116UB2U1215R0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 18
NJW 2017 S. 1421 Nr. 19
DAAAG-36682

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