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BVerwG Urteil v. - 7 C 28/15

Tatbestand

Der Kläger begehrt Informationszugang zu dienstlichen Telefonnummern von Bediensteten des Beklagten. Diese sind von ihren Kunden nicht unmittelbar telefonisch zu erreichen. Anrufe werden von einem eigens eingerichteten Service-Center unter einer einheitlichen Telefonnummer entgegengenommen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:201016U7C28.15.0

Fundstelle(n):
ZAAAG-36721

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