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BVerwG Urteil v. - 7 C 27/15

Gesetze: § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 4 IFG, § 121 VwGO

Informationszugang zu dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern

Leitsatz

Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG sind nur diejenigen Bediensteten einer Behörde, die mit einem bestimmten Verwaltungsvorgang befasst gewesen sind, zu dem Informationszugang begehrt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:201016U7C27.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 1256 Nr. 17
JAAAG-36722

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