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BAG Urteil v. - 8 AZR 351/15

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG

"Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens - Entschädigung - Gesundheitsverletzung - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - vermögenswerter Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - ideeller Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin wegen „Mobbings“ zum Ersatz immaterieller und materieller Schäden verpflichtet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:150916.U.8AZR351.15.0

Fundstelle(n):
PAAAG-36746

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