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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 1042/15

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, die Beschäftigungszeiten der Klägerin vom 25. Januar 1979 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz sowie die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Fundstelle(n):
MAAAG-36854

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