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BFH Beschluss v. - I B 16, 17/16

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Abs. 3, FGO§ 155, ZPO § 227, GG Art. 103 Abs. 1

Stattgabe eines Antrags auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

Leitsatz

Ist ein Beteiligter aus gesundheitlichen (hier: psychischen) Gründen nicht in der Lage, auf eine richterliche Hinweis- und Auflagenverfügung zu reagieren oder darüber mit seinem Bevollmächtigten zu kommunizieren, kann es geboten sein, einem Antrag auf Aufhebung eines danach anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung stattzugeben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.281116.IB16.16.0

Fundstelle(n):
PAAAG-37073

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