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BGH Urteil v. - VIII ZR 278/15

Gesetze: § 32 Abs 1 Nr 3 Buchst c EEG vom , § 66 Abs 18a S 1 Nr 1 EEG vom , § 10 BauGB, § 33 BauGB

Anspruch auf Einspeisevergütung: Vorliegen eines Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage

Leitsatz

Ein Anspruch auf Einspeisevergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG 2012-I setzt voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Errichtung der Anlage ein Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB über den Bebauungsplan vorlag. Fehlt es hieran, kommt ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2012-I - auch für spätere Zeiträume - selbst dann nicht in Betracht, wenn die Errichtung der Anlage auf der Grundlage einer nach § 33 BauGB erteilten Baugenehmigung erfolgte und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan anschließend noch gefasst wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:180117UVIIIZR278.15.0

Fundstelle(n):
XAAAG-37173

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