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FG Köln Urteil v. - 10 K 3370/14 EFG 2017 S. 363 Nr. 5

Gesetze: AO § 240 Abs 1, AO § 361 Abs 2, AO § 227

Verfahren

Erlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1) Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat.

2) Für den Erlass von Säumniszuschlägen reicht es in diesem Fall aus, dass der Steuerpflichtige einen erfolglosen Aussetzungsantrag beim Finanzamt gestellt hat. Eine weitere Antragstellung beim Finanzgericht ist nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 363 Nr. 5
CAAAG-37342

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