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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4875/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Krankenkasse hat, ohne eine Zustimmungserklärung des Versicherten, kein Einsichtsrecht in die ärztlichen Behandlungsunterlagen (Patientenakte) betr. einem stationären Krankenhausaufenthalts bei ihr Versicherter. Ein Einsichtsrecht steht nur dem MDK zu.

2. Zur Dokumentationstiefe des Krankenhauses bei der Abrechnung der DRG B44B (geriatrisch frührehabilitative Komplexbehandlung bei Codierung des OPS 8-550.1).

Fundstelle(n):
RAAAG-37512

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