Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 430/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Versicherungspflicht bei Tätigkeiten der Wasserwacht.

2. Das Schwimmen eines Wasserwachtmitglieds ist nur versichert, wenn das Schwimmen nach der objektiven Handlungstendenz dem Unternehmen Wasserwacht wesentlich dient, insbesondere beim Einsatz zur Rettung von Personen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAG-37523

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank