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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 913/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Im Eilverfahren sind Eingliederungsverwaltungsakte nur summarisch zu prüfen. Rechtsschutz ist dann nur zu gewähren, wenn die summarische Prüfung nicht nur Zweifel, sondern erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit ergibt.

Fundstelle(n):
CAAAG-37543

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