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BFH Urteil v. - IV R 22/14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 13 Abs. 1, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 13 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, BGB § 586

Erhaltungsaufwendungen des Pächters für ein Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz

1. Erhaltungsaufwendungen des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebs für das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Pächterwohnhaus sind insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als die Aufwendungen nach dem Pachtvertrag unter Anrechnung auf den übrigen Pachtzins auch als Gegenleistung für die Überlassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen nebst aufstehender Wirtschaftsgebäude vereinbart worden sind.

2. Die Aufwendungen einer GbR für das einem Gesellschafter unentgeltlich überlassene Wohnhaus sind im Wege der Nutzungsentnahme zu neutralisieren, wobei der Entnahmewert auf den Marktwert der Wohnraumnutzung (ortsübliche Miete) begrenzt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.151216.IVR22.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 454 Nr. 4
KÖSDI 2017 S. 20268 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2017 S. 198
BAAAG-37591

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