Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten; Zeitpunkt der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Leitsatz
1. Der Anteil des selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes, den jeder der Ehegatten zur Verfügung gestellt hat, ist in der Regel nicht erheblich und daher zur Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft nicht geeignet, wenn er weniger als 10 % der insgesamt land und forstwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen beträgt (Bestätigung des , BFHE 224, 490, BStBl II 2009, 989).
2. Zum Verstoß gegen Denkgesetze bei der tatrichterlichen Würdigung der für die Bestimmung des Zeitpunkts der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs maßgeblichen Umstände.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.211216.IVR45.13.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 459 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2017 S. 287 LAAAG-37592