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BFH Urteil v. - VII R 10/15

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, InsO § 203 Abs. 1

Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

Leitsatz

Die Steuerart, für die ein Erstattungsanspruch besteht, muss in der Anordnung der Nachtragsverteilung nicht angegeben werden, wenn sich diese auf sämtliche Steuerarten bezieht. In zeitlicher Hinsicht ist die Bezugnahme auf den Insolvenzzeitraum ausreichend, sofern der betreffende Veranlagungszeitraum vollständig in die Dauer des Insolvenzverfahrens fällt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.200916.VIIR10.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 442 Nr. 4
HFR 2017 S. 746 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 933
ZAAAG-37596

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