Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit
Leitsatz
1. Verkauft eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht das (noch nicht fertiggebaute) Schiff, begründet sie nur dann einen Schiffsproduktionsbetrieb, wenn Gegenstand des Veräußerungsvertrags ein in wesentlicher Hinsicht anderes als das dem (ursprünglichen) Bauvertrag entsprechende Schiff ist.
2. Erfüllt eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht noch den bereits abgeschlossenen Bauvertrag und überträgt sie dem Erwerber (erst) das dem Bauvertrag entsprechend fertiggebaute Schiff, ist die Veräußerung des von der Werft abgelieferten Schiffs und der darauf entfallende Gewinn regelmäßig noch der (nicht gewerbesteuerbaren) Abwicklung des nicht begonnenen Schiffsbetriebs zuzurechnen.
Verpflichtet sich die Schiffsgesellschaft dem Erwerber gegenüber zu Tätigkeiten, die nach dem Bauvertrag dem Besteller obliegen oder zu Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, dem Erwerber ein über die Abnahme von der Werft hinaus zur sofortigen Vercharterung betriebsbereites Schiff zu übertragen, erbringt sie insoweit Leistungen, die grundsätzlich nicht mehr der Abwicklung des nicht begonnenen Schiffsbetriebs, sondern einer neuen werbenden Tätigkeit (Geschäftsbesorgung) zuzurechnen sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.131016.IVR21.13.0
Fundstelle(n): BStBl 2017 II Seite 475 BB 2017 S. 406 Nr. 8 BFH/NV 2017 S. 532 Nr. 4 BFH/PR 2017 S. 150 Nr. 5 BStBl II 2017 S. 475 Nr. 11 DB 2017 S. 6 Nr. 7 DStR 2017 S. 6 Nr. 7 DStRE 2017 S. 459 Nr. 8 EStB 2017 S. 139 Nr. 4 FR 2017 S. 925 Nr. 19 GStB 2017 S. 18 Nr. 5 HFR 2017 S. 332 Nr. 4 KÖSDI 2017 S. 20198 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2017 S. 555 StB 2017 S. 85 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2017 S. 202 Ubg 2017 S. 279 Nr. 5 QAAAG-37602