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BGH Beschluss v. - KZB 46/15

Gesetze: § 66 Abs 1 ZPO, § 71 Abs 1 ZPO, § 101 Abs 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 46 Abs 4 EnWG vom

Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines Wegenutzungsrechts für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Zurückweisung der Nebenintervention durch Beschluss bei fehlender persönlicher Prozessvoraussetzung; Rechtsmitteleinlegung durch den Nebenintervenient und die unterstützte Partei; partielle Parteifähigkeit eines rechtlich unselbstständigen kommunalen Eigenbetriebs - Landesbetrieb Berlin Energie

Leitsatz

Landesbetrieb Berlin Energie

1. Fehlt eine von Amts wegen zu prüfende persönliche Prozessvoraussetzung, ist die Nebenintervention auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn der Zurückweisungsantrag einer Partei auch oder ausschließlich auf diesen Mangel gestützt ist.

2. Legen der Nebenintervenient und die Partei, die er unterstützen will, gegen den Zurückweisungsbeschluss Rechtsmittel ein, bilden diese ein einheitliches Rechtsmittel; die unterstützte Partei ist insoweit wie ein Streithelfer zu behandeln.

3. Ein rechtlich unselbstständiger kommunaler Eigenbetrieb ist im Zivilrechtsstreit um die Vergabe des Wegenutzungsrechts für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes auch dann nicht partiell parteifähig, wenn er an dem Vergabeverfahren als erfolgreicher Bieter beteiligt war.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:181016BKZB46.15.0

Fundstelle(n):
HAAAG-37631

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