Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 231/15

Gesetze: § 12 Abs 1 NAV, § 12 Abs 5 NAV

Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der Verlegung von Versorgungsleitungen; Ausschluss der Duldungspflicht nur für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen

Leitsatz

1. Die Duldungspflicht des § 12 Abs. 1 NAV besteht nicht nur hinsichtlich solcher Leitungen, die der eigenen Versorgung dienen, sondern auch insoweit, als die Versorgung Dritter eine Leitungsführung über das in Anspruch genommene Grundstück erforderlich macht.

2. § 12 Abs. 5 NAV erfasst nur die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden, dem öffentlichen Verkehr eröffneten Verkehrswege und Verkehrsflächen, nicht dagegen im Privateigentum stehende Wege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:091216UVZR231.15.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2017 S. 653 Nr. 11
BAAAG-37834

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank