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BVerwG Urteil v. - 2 A 2/14

Gesetze: § 78 BBG, § 18 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 44a VwGO, § 9 VwVfG

Keine Klagebefugnis gegen Dienstpostenbewertung

Leitsatz

Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung berühren daher grundsätzlich keine subjektiven Rechte der Beamten. Ein Dienstherr darf jedoch auch die ihm zukommende Organisationsgewalt nicht missbräuchlich oder willkürlich einsetzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:201016U2A2.14.0

Fundstelle(n):
IAAAG-37888

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