Berücksichtigung von Trennungskindern als Haushaltsmitglied beim umgangsberechtigten Elternteil
Leitsatz
1. Auch die Berücksichtigung des jüngsten Kindes als Haushaltsmitglied nach der bis zum geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 6 Satz 2 WoGG 2008 setzt ein gemeinsames Sorgerecht der getrennt lebenden Eltern voraus.
2. Der Ausschluss umgangsberechtigter Eltern von der Begünstigung nach § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2 WoGG 2008 verletzt weder die Freiheitsgrundrechte des Art. 6 GG noch die Gleichheitssätze des Art. 3 GG.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BVerwG:2016:241116U5C57.15.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 1491 Nr. 20 XAAAG-37896