Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem Insolvenzgrund; Prüfungspflichten des mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragten Steuerberaters; Hinweispflichten im Hinblick auf einen möglichen Insolvenzgrund
Leitsatz
1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.
2a. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu , WM 2013, 802 und , WM 2013, 1323).
2b. Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.
3. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von , WM 2013, 802).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:260117UIXZR285.14.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 489 Nr. 9 BB 2017 S. 685 Nr. 12 BFH/NV 2017 S. 718 Nr. 5 DB 2017 S. 418 Nr. 8 DStR 2017 S. 942 Nr. 17 DStR 2017 S. 956 Nr. 17 GmbH-StB 2017 S. 142 Nr. 5 GmbHR 2017 S. 348 Nr. 7 HFR 2017 S. 442 Nr. 5 NJW 2017 S. 1611 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2017 S. 1039 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2023 S. 2375 PStR 2017 S. 115 Nr. 5 WM 2017 S. 383 Nr. 8 ZIP 2017 S. 15 Nr. 8 wistra 2017 S. 237 Nr. 6 JAAAG-37973