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BGH Beschluss v. - I ZB 2/14

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden Buchstabenfolge in einem Abkürzungswörterbuch für Institutsbezeichnungen - ISET/ISETsolar

Leitsatz

ISET/ISETsolar

Die Annahme der Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens kann nicht allein darauf gestützt werden, dass diese Buchstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung ist keine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspricht und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
JAAAG-38287

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