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BFH Beschluss v. - III B 25/16

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 79a Abs. 3, FGO § 79a Abs. 4, FGO § 119 Nr. 1

Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den Einzelrichter

Leitsatz

Der Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den Vorsitzenden bzw. den zum Berichterstatter bestellten Richter anstelle des Senats (§ 79a Abs. 3, 4 FGO) ist ausgeschlossen, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat (vgl. BFH-Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.061216.IIIB25.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 176 Nr. 6
GAAAG-38317

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