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BFH Urteil v. - V R 64/14

Gesetze: UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStDV § 31 Abs. 5, RL 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a, RL 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3

Rückwirkung der Berichtigung der Steuernummer des Rechnungsausstellers auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung

Leitsatz

Die Berichtigung der Steuernummer des Rechnungsausstellers nach § 31 Abs. 5 UStDV wirkt auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurück (Änderung der Rechtsprechung; wie Senatsurteil vom V R 26/15).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.201016.VR64.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 490 Nr. 4
HAAAG-38321

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