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BFH Urteil v. - VI R 19/16

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3

Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst

Leitsatz

Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst ist schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Polizeidienststelle im Außendienst tätig.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.291116.VIR19.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 447 Nr. 4
HFR 2017 S. 388 Nr. 5
RAAAG-38322

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