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BFH Beschluss v. - VIII B 47/16

Gesetze: FGO § 119 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 90 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 6, ZPO § 227, GG Art. 103 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4

Verzicht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Leitsatz

Aus dem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 90 Abs. 2 FGO folgt nicht, dass im Krankheitsfall auf die Teilnahme an einer trotz des Verzichts durchgeführten mündlichen Verhandlung verzichtet wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.281116.VIIIB47.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 468 Nr. 4
BAAAG-38323

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