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BMF - III C 3 - S 7117-a/16/10001 BStBl 2017 I S. 350

Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Bezug:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 180, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Abschnitt 3a.3 wird wie folgt geändert:

    1. Absatz 8 wird wie folgt geändert:

      aa)

      Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

      2 Voraussetzung ist, dass die Leistung in engem Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück erbracht wird, d. h. dass beispielsweise bei Ingenieur- oder Planungsleistungen der Standort des Grundstücks zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung bereits feststeht.”

      bb)

      Der bisherige Satz 2 wird neuer Satz 3.

      cc)

      Der neue Satz 3 wird wie folgt geändert:

      aaa)

      In Nummer 6 wird das Wort „und” gestrichen.

      bbb)

      Die Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

      „7. die Errichtung eines Baugerüsts, und

      ccc)

      Nach Nummer 7 wird folgende neue Nummer 8 angefügt:

      „8. die Überlassung von Personal, insbesondere bei der Einschaltung von Subunternehm...

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