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Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG
Bezug:
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 180, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Abschnitt 3a.3 wird wie folgt geändert:
Absatz 8 wird wie folgt geändert:
aa)Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„ 2 Voraussetzung ist, dass die Leistung in engem Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück erbracht wird, d. h. dass beispielsweise bei Ingenieur- oder Planungsleistungen der Standort des Grundstücks zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung bereits feststeht.”
bb)Der bisherige Satz 2 wird neuer Satz 3.
cc)Der neue Satz 3 wird wie folgt geändert:
aaa)In Nummer 6 wird das Wort „und” gestrichen.
bbb)Die Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
„7. die Errichtung eines Baugerüsts, und”
ccc)Nach Nummer 7 wird folgende neue Nummer 8 angefügt:
„8. die Überlassung von Personal, insbesondere bei der Einschaltung von Subunternehm...