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BAG Beschluss v. - 10 AZN 938/16 (A)

Gesetze: § 11 Abs 4 S 1 ArbGG, § 78b Abs 1 ZPO

Beiordnung eines Notanwalts

Leitsatz

Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:100117.B.10AZN938.16A.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 563 Nr. 10
NJW 2017 S. 10 Nr. 12
NJW 2017 S. 1498 Nr. 20
MAAAG-38516

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