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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 10 V 3186/16 A(AO) EFG 2017 S. 543 Nr. 7

Gesetze: FVG § 21 Abs. 2, FVG § 21 Abs. 3, AO § 127, AO § 196, GG Art. 20 Abs. 3, FGO § 69

Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung – Sachliche Zuständigkeit der Gemeinde – Anordnungskompetenz des FA

Leitsatz

  1. Die sachliche Zuständigkeit für die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung obliegt nach § 21 Abs. 3 FVG allein der Gemeinde.

  2. Für eine entsprechende Anordnung des Finanzamtes auf Antrag der Gemeinde fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (entgegen 8 C 30.92, BStBl II 1995, 522).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 543 Nr. 7
PAAAG-38580

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