Steuerbefreiung bestimmter kultureller Dienstleistungen – Keine unmittelbare Wirkung – Bestimmung der steuerbefreiten kulturellen Dienstleistungen – Ermessen der Mitgliedstaaten
Leitsatz
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, nach dem „bestimmte kulturelle Dienstleistungen“ von der Steuer befreit sind, ist dahin auszulegen, dass ihm keine unmittelbare Wirkung zukommt, so dass sich Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannte kulturelle Einrichtungen, die kulturelle Dienstleistungen erbringen, bei fehlender Umsetzung nicht unmittelbar auf ihn berufen können.