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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 440/13

Leitsatz

Leitsatz:

Die Zahlung von Auslandsrenten kann zum Entfall der Bedürftigkeit nach dem SGB XII führen, so dass Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eintritt, welche in der Folge die Krankenhilfe nach § 264 SGB V dauerhaft verdrängt.

Fundstelle(n):
QAAAG-38691

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