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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 5 KR 13/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V setzt sowohl für die Erst- als auch für die Folgefeststellungen die persönliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt voraus.

Fundstelle(n):
JAAAG-38744

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