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BZSt - St II 2 - S 2473-PB/16/00001 BStBl 2017 I S. 151

Familienleistungsausgleich; Vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. A 29 Abs. 2 Sätze 2 und 4 DA-KG) führen.

In A 28.3 Abs. 1 Satz 2 DA-KG wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.

Übersicht über im Ausland gewährte vergleichbare Leistungen gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG


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Land
Berechtigte
Kinder
Altersgrenze
Bezeichnung der Familienleistung
Besonderheiten
Kinderzuschuss zur Rente
Belgien
  • Arbeitnehmer, Selbständige (Mindestdauer der Erwerbstätigkeit)
  • Familienwohnsitz in Belgien
  • Erwerbsunfähige Arbeitnehmer (einschl. Mutterschaftsurlaub)
  • Arbeitslose
  • Rentner
  • leibliche Kinder
  • Kinder des Ehepartners
  • Kinder des Lebensgefährten
  • adoptierte Kinder
  • bei Vormundschaft
  • (Halb-)Geschwister
  • Kind muss seinen Wohnsitz in Belgien oder in einem anderen EU-Staat haben.
Vollendung 18. Lebensjahr
darüber hinaus:
Vollendung 21. Lebensjahr:
Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem das 21. Lj. vollendet hat).
Vollendung 25. Lebensjahr:
Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenz...

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