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BZSt - St II 2 - S 2473-PB/16/00001 BStBl 2017 I S.
151
Familienleistungsausgleich; Vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. A 29 Abs. 2 Sätze 2 und 4 DA-KG) führen.
In A 28.3 Abs. 1 Satz 2 DA-KG wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.
Übersicht über im Ausland gewährte vergleichbare Leistungen gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
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Land | Berechtigte | Kinder | Altersgrenze | Bezeichnung der Familienleistung | Besonderheiten | Kinderzuschuss zur Rente | |
Belgien
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Vollendung 18. Lebensjahr
darüber hinaus: Vollendung 21. Lebensjahr: Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem das 21. Lj. vollendet hat). Vollendung 25. Lebensjahr: Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenz... | ||||