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BAG Urteil v. - 5 AZR 53/16

Gesetze: § 10 Abs 4 AÜG

Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

Leitsatz

Maßgeblich für das Vergleichsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist die Tätigkeit, die der Entleiher dem Leiharbeitnehmer ausdrücklich oder konkludent durch Billigung oder Duldung zugewiesen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:231116.U.5AZR53.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 628 Nr. 11
DB 2017 S. 7 Nr. 10
DStR 2017 S. 1218 Nr. 22
ZIP 2017 S. 587 Nr. 12
WAAAG-38796

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