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BAG Urteil v. - 6 AZR 478/15

Gesetze: § 1 TVG, ALTV 2, § 307 Abs 1 S 2 BGB

Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Bemessungsgrundlage

Leitsatz

Verzichtet ein nicht tarifgebundener Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung auf Rechte aus einem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag, ist dem Gebot der Abschlusstransparenz als Teilausprägung des Transparenzgebots nur dann genügt, wenn die Erklärung erkennen lässt, dass von den tariflichen Regelungen abgewichen werden soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:151216.U.6AZR478.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 628 Nr. 11
DB 2017 S. 7 Nr. 10
DStR 2017 S. 14 Nr. 14
GAAAG-38797

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