Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk
Leitsatz
1. Auch ein einmaliges Sterbegeld, das ein berufsständisches Versorgungswerk neben der laufenden Hinterbliebenenrente an den überlebenden Ehegatten des Mitglieds zahlt, unterliegt als "andere Leistung" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer.
2. In Bezug auf das Sterbegeld ist der für "Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten" geltende ermäßigte Steuersatz nicht zu gewähren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.231116.XR13.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 445 Nr. 4 ErbStB 2017 S. 175 Nr. 6 GStB 2017 S. 242 Nr. 7 HFR 2017 S. 509 Nr. 6 VAAAG-38821