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BFH Beschluss v. - III B 97/16

Gesetze: GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Leitsatz

Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Finanzgericht seine Rechtsansicht auf eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid stützt, tatsächlich aber eine solche vorlag und der Kläger sich im Klageverfahren auf die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung als Indiz für eine vollständige Bescheidung seines Kindergeldantrags berufen hatte. Mit einer derartigen prozessualen Wendung muss der Kläger nicht rechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.211216.IIIB97.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 144 Nr. 5
BFH/NV 2017 S. 472 Nr. 4
FAAAG-38822

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