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BFH Beschluss v. - VI B 37/16

Gesetze: AO § 91 Abs 1, AO § 364, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, InfFrG NW§ 4 Abs 1, IFG, AO § 5, AEAO § 91 Nr 4, AEAO § 364

Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder

Leitsatz

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Abgabenordnung (AO) keine Regelung enthält, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht.

2. Dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter steht jedoch ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zu (vgl. BFH-Rechtsprechung).

3. Eine Sperrwirkung kommt den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der AO außerhalb des Besteuerungsverfahrens - insbesondere gegenüber dem eigenständigen, unabhängig von einem anhängigen (Steuer-)Verwaltungsverfahren bestehenden Anspruch nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder - nicht zu (vgl. 7 B 53.11).

4. § 4 Abs. 1 IFG NW gewährt im Besteuerungsverfahren keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.051216.VIB37.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 435 Nr. 4
JAAAG-38825

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