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BFH Beschluss v. - VI R 26/15

Gesetze: FGO § 120 Abs 3 Nr 2

Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

Leitsatz

Eine ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung materiellen Rechts eingelegte Revision kann nicht in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO genügenden Weise ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung durch das FG begründet werden, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.110117.VIR26.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 473 Nr. 4
TAAAG-38826

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