Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil bei Nichtigerklärung des Patents und Wegfall der Grundlage des Berufungsurteils; Geltendmachung des Restitutionsgrundes in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Verletzungsurteil - Vakuumtransportsystem
Leitsatz
Vakuumtransportsystem
1. Die Revision gegen ein auf Patentverletzung erkennendes Berufungsurteil ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn das Patent ganz oder teilweise rechtskräftig für nichtig erklärt wird und dies dem Berufungsurteil die Grundlage entzieht. Der Zulassungsgrund muss - gegebenenfalls innerhalb der Frist zur Wiedereinsetzung in die insoweit versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - geltend gemacht werden (Fortführung von , BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).
2. Die Partei kann den Wegfall der Urteilsgrundlage nicht im Wege einer Restitutionsklage geltend machen, wenn sie es schuldhaft unterlassen hat, den Restitutionsgrund zum Gegenstand einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Verletzungsurteil zu machen.