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BGH Beschluss v. - EnVR 34/15

Gesetze: § 19 Abs 2 StromNEV, § 31 Abs 2 VwVfG, § 31 Abs 7 VwVfG

Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der Berechnungsmethode zur Ermittlung individueller Netzentgelte mittels des physikalischen Pfades; Bestimmung einer Anzeigefrist in der Festlegung der Bundesnetzagentur für individuelle Netzentgeltvereinbarungen - Festlegung individueller Netzentgelte

Leitsatz

Festlegung individueller Netzentgelte

1. Die in dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom zur Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte (BK4-13-739) bestimmte Berechnungsmethode auf Basis des physikalischen Pfades in Form einer fiktiven Leitungsnutzung auf bereits bestehenden Trassen ist rechtmäßig.

2. Die in dieser Festlegung bestimmte Anzeigefrist stellt eine zulässige behördliche Verfahrensfrist im Sinne des § 31 Abs. 2 VwVfG dar, die insbesondere den Maßgaben des § 31 Abs. 7 VwVfG unterfällt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:131216BENVR34.15.0

Fundstelle(n):
WAAAG-38919

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