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BGH Beschluss v. - IX ZB 103/15

Gesetze: § 217 InsO, § 231 InsO, § 249 InsO, § 250 InsO

Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung über die Vergütung des Insolvenzverwalters im Insolvenzplan; Festsetzung der Vergütung als Planbedingung

Leitsatz

1. Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versagen ist, nicht an seine im Rahmen der Vorprüfung des Insolvenzplans getroffene Entscheidung gebunden.

2. Vereinbarungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.

3. Die Bestätigung eines Insolvenzplans kann nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass das Insolvenzgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters vor der Bestätigung des Insolvenzplans festsetzt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:160217BIXZB103.15.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 606 Nr. 11
DB 2017 S. 7 Nr. 10
DStR 2017 S. 10 Nr. 17
NJW 2017 S. 2280 Nr. 31
NJW 2017 S. 9 Nr. 12
WM 2017 S. 489 Nr. 10
ZIP 2017 S. 482 Nr. 10
YAAAG-39027

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