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BGH Beschluss v. - VII ZB 18/14

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO

Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten

Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten ist nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:010217BVIIZB18.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 16
NJW 2017 S. 1397 Nr. 19
ZAAAG-39031

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