Teilerschließungsanlage und Teilabschnitt einer Erschließungsanlage; Übergangsrecht
Leitsatz
Eine vor dem im Beitrittsgebiet einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend hergestellte Teilstrecke einer insgesamt noch nicht fertiggestellten Straße, stellt weder eine "bereits hergestellte Erschließungsanlage" noch einen "Teil" einer solchen im Sinne der Übergangsreglung des § 242 Abs. 9 BauGB dar. Sie wird hierzu auch nicht durch eine nach dem beschlossene Abschnittsbildung.